Bovelzumft-Mitglied werden

Wir freu­en uns sehr über neue Mit­glie­der bei „De Bovelzumft – Geleb­tes Mit­tel­al­ter e.V.“ Durch dei­ne Mit­glied­schaft wirst du Teil unse­rer Gemeinschaft.

Ver­eins­mit­glie­der zah­len einen Jah­res­bei­trag von 40,- Euro oder auf eige­nen Wunsch auch mehr. Der Bei­trag wird jeweils im Febru­ar vom Kon­to abge­bucht. Als akti­ves Mit­glied bei der Bovelzumft hast du selbst­ver­ständ­lich ein Wahl- und Stimm­recht auf den Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen und kannst somit das Ver­eins­ge­sche­hen mitgestalten. 

Außer­dem kannst du dich als Mit­glied auch zur Bovel­voigt-Wahl auf­stel­len las­sen, die ein­mal im Jahr statt­fin­det. Was mit dem Bovel­voigt auf sich hat, erfährst du hier.

Und weil vie­le Men­schen zeit­lich sehr ein­ge­schränkt sind, gibt es bei uns kei­ne Pflicht­ver­an­stal­tun­gen. Jede Teil­nah­me an Akti­vi­tä­ten ist immer frei­wil­lig und steht unter kei­ner Erwar­tung. Außer­dem kann jedes Mit­glied selbst bestim­men, wie viel Zeit es in Ver­eins­ak­ti­vi­tä­ten steckt und wie oft es zu ange­bo­te­nen Ver­an­stal­tun­gen erscheint.

Um Mit­glied zu wer­den, fül­le ein­fach die Bei­tritts­er­klä­rung aus. Du kannst es unter­halb die­ses Tex­tes im .pdf-For­mat run­ter­la­den. Dann ein­fach aus­dru­cken, natür­lich aus­fül­len und uns per E‑Mail oder per Post zuschicken.

Mitgliedschaft Antragsformulare

Sat­zung: Jeder Ver­ein ver­fügt über eine Sat­zung, in der die Ein­zel­hei­ten hin­ter­legt sind, was die Funk­ti­on ist, wel­che Orga­ne es gibt und wie bestimm­te Din­ge im All­ge­mei­nen gehand­habt wer­den. Wir emp­feh­len jedem poten­ti­el­len Mit­glied vor Bei­tritt in De Bovelzumft – Geleb­tes Mit­tel­al­ter e.V. die Sat­zung zu lesen.

Bei­tritts­er­klä­rung: Jede Per­son, die Mit­glied im Ver­ein De Bovelzumft – Geleb­tes Mit­tel­al­ter e.V. wer­den möch­te, muss die Bei­tritts­er­klä­rung aus­fül­len und anschlie­ßend min­des­tens einem Vor­stand vor­le­gen. Dies kann ent­we­der per­sön­lich gesche­hen oder via E‑Mail an info(-at-)bovelzumft.de.

SEPA-Last­schrift: Um es für Mit­glie­der und Schatz­meis­ter so ein­fach wie mög­lich zu machen, nut­zen wir das SEPA-Last­schrift-Ver­fah­ren, um die Mit­glieds­bei­trä­ge einzuziehen.

Verabschiedete Vereinsordnungen

Bei­trags­ord­nung: Die­se Ord­nung regelt die Erhe­bung und Fäl­lig­keit von Mit­glieds­bei­trä­gen und der Aufnahmegebühr.

Leih- und Nut­zungs­ord­nung: Die Leih- und Nut­zungs­ord­nung regelt die Aus­lei­he und Nut­zung von Ver­eins­ei­gen­tum durch Mit­glie­der des Vereins.

Mit­glieds­ord­nung: Die­se Ord­nung defi­niert die Mit­glieds­ar­ten des Ver­eins und regelt deren Rech­te und Pflichten.

Zuwen­dungs­ord­nung: Die­se Ord­nung regelt die Gewäh­rung von Zuschüs­sen und Pau­scha­len an Mit­glie­der und ehren­amt­lich Täti­ge des Vereins.